Herzlich Willkommen!

Ich freue mich, Sie in meiner Praxis für Logopädie in Wrestedt begrüßen zu dürfen.

Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Personen jeden Alters mit Sprach- und Sprechstörungen. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie gern das Kontaktformular oder rufen Sie mich an. 

 

Wenn Sie Fragen zu Zusatzangeboten oder andere Fragen haben, melden Sie sich gern bei mir. 

Therapieangebot

Kinder und Jugendliche

  • Sprachentwicklungsstörungen
    • Aussprachestörungen
    • Wortschatzdefizite, semantische Störungen
    • Dysgrammatismus
  • VED (verbale Entwicklungsdyspraxie)
  • myofunktionelle Störungen 

Erwachsene

Neurologisch bedingte Störungen:

  • Aphasie (Sprachstörung)
  • Dysarthrie (Sprechstörung)
  • Sprechstörungen bei degenerativen Erkrankungen, wie z.B. Morbus Parkinson
  • Fazialisparesen 

Die Therapien finden in meiner Praxis oder bei Bedarf per Videotherapie statt. Im Umkreis von 10km führe ich Hausbesuche durch, wenn dieser von Ihrem Arzt verordnet wurde.

Es werden im Moment Gruppentherapien für myofunktionelle Therapie geplant. Sprechen Sie mich bei Fragen gern an.

Ihr Weg zu mir:

gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte lassen Sie sich hierzu eine logopädische Verordnung von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Hausarzt) ausstellen. 

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10%ige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10,- €. Kinder sind zuzahlungsbefreit. 

Es gibt auch für Erwachsene die Möglichkeit für eine Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. 

private Krankenversicherung

Es wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag geschlossen, worin festgelegt wird, welche therapeutischen Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.

Da die Kostenübernahme einer logopädischen Therapie nicht zwangsläufig zum Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung gehört, achten Sie bitte darauf, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kostenerstattung übernimmt. Ich erstelle Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können. 

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